„Muss ich unseren Chatbot eigentlich als KI kennzeichnen?“ Diese Frage hören wir inzwischen in fast jedem Erstgespräch, in dem es um einen KI-Assistenten auf der Website geht. Meist schwingt eine zweite Sorge mit, die seltener ausgesprochen wird: Wenn da groß „KI“ dransteht – schreckt das unsere Kunden nicht ab? Wäre es nicht geschickter, den Assistenten einfach „Sandra“ zu nennen und niemandem etwas zu sagen?

Die kurze Antwort: Wer Besucher auf seiner Website mit einem KI-System sprechen lässt, muss dafür sorgen, dass sie das erkennen – so sieht es Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act) vor. Und nein, das schreckt nicht ab. Richtig gemacht ist die Kennzeichnung keine lästige Pflicht, sondern ein Vertrauensbaustein im Verkaufsgespräch. In diesem Beitrag erklären wir für Inhaber und Marketingverantwortliche, was die Transparenzpflicht verlangt, wer als „Betreiber“ gilt, was „klar erkennbar“ in der Praxis bedeutet, welche Fehler Vertrauen kosten – und wie unsere eigene KI-Assistentin Ida zeigt, dass Offenheit Besucher hält, statt sie zu vertreiben.

Wichtig vorweg: Dieser Beitrag gibt Orientierung aus der Praxis. Er ist keine Rechtsberatung und keine Aussage darüber, ob eine bestimmte Lösung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wie die Pflichten in Ihrem konkreten Fall verteilt sind, sollten Sie individuell prüfen lassen – etwa durch eine im IT- und Datenrecht erfahrene Kanzlei.

Muss ich meinen Chatbot oder Sprachassistenten als KI kennzeichnen?

In aller Regel: ja. Artikel 50 Absatz 1 des AI Act verlangt, dass KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestaltet sind, dass diese Menschen erfahren, dass sie es mit einem KI-System zu tun haben. Ein Chat auf Ihrer Website, der Fragen von Besuchern beantwortet, ist genau so ein System. Ein Sprachassistent, der Besucher begrüßt und mit ihnen spricht, ebenfalls – ob getippt oder gesprochen wird, ändert an der Grundidee nichts.

Die Verordnung kennt eine Ausnahme: wenn es für einen vernünftig informierten, aufmerksamen und verständigen Menschen ohnehin offensichtlich ist, dass er mit einer KI spricht. Auf diese Ausnahme sollten Sie sich nicht verlassen. Was für Sie offensichtlich ist, weil Sie das System kennen, ist es für einen Besucher, der abends am Handy nach einem Handwerksbetrieb sucht, noch lange nicht. Und je natürlicher heutige Assistenten formulieren und klingen, desto weniger offensichtlich wird es.

Zum Zeitpunkt sagt Absatz 5 des Artikels: Die Information muss klar und eindeutig erfolgen, spätestens bei der ersten Interaktion, und sie muss die Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigen. Nach dem Zeitplan der Verordnung sind diese Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026 anwendbar. Ob für Ihre Lösung Übergangsregeln oder spätere Anpassungen des Gesetzgebers eine Rolle spielen, gehört ebenfalls in die individuelle Prüfung.

Die Frage ist nicht, ob Sie Ihre KI-Assistentin kennzeichnen. Die Frage ist, ob die Kennzeichnung wie ein Warnschild wirkt – oder wie ein ehrlicher Händedruck.

Was Artikel 50 AI Act regelt – in verständlicher Sprache

Der AI Act ist ein umfangreiches Gesetz, und vieles darin betrifft eine typische Unternehmenswebsite gar nicht. Artikel 50 ist anders: Er regelt die Transparenz – also die Frage, wann Menschen erfahren müssen, dass KI im Spiel ist. Vereinfacht enthält er vier Bausteine:

  • Gespräche mit Menschen (Absatz 1): Chatbots, Sprachassistenten und ähnliche Systeme müssen so gebaut sein, dass Menschen wissen, dass sie mit einer KI sprechen. Das ist der Teil, um den es in diesem Beitrag hauptsächlich geht.
  • Künstlich erzeugte Inhalte (Absatz 2): Wer Systeme anbietet, die Texte, Bilder, Ton oder Videos erzeugen, muss dafür sorgen, dass die Ergebnisse maschinenlesbar als künstlich erzeugt erkennbar sind. Das betrifft in erster Linie die Hersteller solcher Werkzeuge.
  • Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Absatz 3): Wer Systeme einsetzt, die aus Gesicht oder Stimme Gefühle ableiten oder Menschen nach biometrischen Merkmalen einordnen, muss die Betroffenen darüber informieren. Auf typischen KMU-Websites selten – aber wichtig, falls ein Assistent „heraushören“ soll, ob jemand verärgert ist.
  • Deepfakes und bestimmte Texte (Absatz 4): Wer täuschend echte Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder verändert, muss offenlegen, dass sie künstlich sind. Ähnliches gilt für KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Fragen von öffentlichem Interesse informieren sollen, sofern sie nicht redaktionell geprüft und verantwortet werden.

Genauso wichtig ist, was Artikel 50 nicht verlangt: Er verbietet keine Chatbots, schreibt keinen bestimmten Wortlaut vor und verlangt kein Warnschild in Signalfarbe. Er verlangt Klarheit. Wie Sie diese Klarheit gestalten, liegt weitgehend bei Ihnen – und genau darin liegt die Chance, aus einer Pflicht einen Vorteil zu machen.

Am Rande: Wer KI beruflich einsetzt, soll nach Artikel 4 außerdem dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Für eine Website heißt das ganz praktisch: Die Kollegen, die Anfragen aus dem KI-Gespräch bekommen, sollten wissen, wie diese zustande kommen und wo die Grenzen der Assistentin liegen.

Anbieter oder Betreiber: Wer ist auf Ihrer Website wofür zuständig?

Der AI Act unterscheidet zwei Rollen, die für Ihre Website wichtig sind:

  • Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt – ausgenommen ist nur die rein private, nicht berufliche Nutzung. Das Unternehmen, auf dessen Website ein KI-Assistent mit Kunden spricht, ist damit in aller Regel Betreiber.
  • Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt – also typischerweise der Hersteller oder Dienstleister hinter der Technik.

Dem Wortlaut nach richtet sich die Gestaltungspflicht aus Absatz 1 an den Anbieter: Er muss das System so bauen, dass der Hinweis auf die KI erfolgt. Daraus zu schließen, „dann ist das nicht mein Thema“, wäre aus drei Gründen ein Fehler:

  • Rollen sind nicht immer eindeutig. Wer einen Assistenten unter eigenem Namen, mit eigener Persönlichkeit und eigener Marke auf seiner Website einsetzt, kann je nach Konstellation näher an der Anbieterrolle sein, als er denkt. Pauschal lässt sich das nicht beantworten – genau deshalb gehört die Rollenfrage in die individuelle Prüfung.
  • Betreiber haben eigene Pflichten. Die Absätze 3 und 4 richten sich ausdrücklich an Betreiber, ebenso die Pflicht zur KI-Kompetenz aus Artikel 4.
  • Für Ihre Besucher gibt es keine Rollenverteilung. Sie sprechen mit Ihrer Website. Gibt sich der Assistent als Mensch aus, leidet Ihr Ruf – nicht der des Technikherstellers.

Unser Rat aus der Praxis: Lassen Sie sich von Ihrem Dienstleister genau zeigen, wie, wo und wann die Kennzeichnung in der Lösung erfolgt, und klären Sie die Rollenverteilung für Ihren Fall mit fachkundigem Rat. Rechtliche Grundlagen wie Impressum, Datenschutzerklärung und Einwilligungen gehören ohnehin auf jede Website – einen Überblick gibt der Beitrag Rechtssichere Website 2026.

Was „klar erkennbar“ in der Praxis bedeutet

„Klar und eindeutig, spätestens bei der ersten Interaktion“ – das klingt abstrakt. Übersetzt in die Gestaltung einer Website, haben sich sechs Bausteine bewährt:

  • Die Vorstellung im ersten Satz. Die Assistentin sagt, was sie ist, bevor sie irgendetwas anderes sagt: „Hallo, ich bin Ida, die KI-Assistentin dieser Website.“ Nicht „Ihre digitale Kollegin“, nicht „Ihr smarter Berater“ – solche Begriffe klingen freundlich, verschleiern aber genau das, worum es geht.
  • Der Hinweis vor dem Gespräch. Schon am Einstieg – dem Knopf, dem Willkommensfenster, dem Hinweis auf der Startseite – steht, dass hier eine KI antwortet. So entscheidet der Besucher, bevor er die erste Frage tippt oder spricht.
  • Der dauerhafte Hinweis im Dialog. Neben dem Namen oder im Kopf des Gesprächsfensters steht sichtbar „KI-Assistentin“ – während des ganzen Gesprächs, nicht nur in der ersten Nachricht, die nach drei Antworten aus dem Bild gescrollt ist.
  • Die ehrliche Antwort auf die direkte Frage. Fragt jemand „Bin ich hier mit einem Menschen verbunden?“, lautet die Antwort ohne Umweg: „Nein, ich bin eine KI. Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen möchten, geht das so …“
  • Die erkennbare Übergabe. Wenn ein Mensch übernimmt oder die Anfrage weitergeht, wird das gesagt: Wer liest jetzt mit, wer meldet sich, auf welchem Weg? Wechsel, die der Besucher nicht bemerkt, untergraben das Vertrauen in beide Richtungen.
  • Barrierefrei und verständlich. Der Hinweis steht als echter Text mit ausreichendem Kontrast da, ist für Screenreader lesbar und in Alltagssprache formuliert. Ein graues Symbol ohne Beschriftung erfüllt diesen Zweck nicht.

Ein einfacher Prüfstein für Ihre eigene Lösung ist der Fünf-Sekunden-Test: Bitten Sie jemanden, der Ihre Website nicht kennt, ein Gespräch zu beginnen. Fragen Sie nach fünf Sekunden: „Mit wem sprechen Sie gerade?“ Lautet die Antwort ohne Zögern „mit einer KI“, sind Sie auf einem guten Weg. Zögert die Person, ist der Hinweis noch nicht klar genug.

Und wenn die Website spricht? Was beim Sprachassistenten dazukommt

Ein Sprachassistent stellt die Kennzeichnung vor eine besondere Aufgabe: Wer zuhört, schaut nicht unbedingt auf den Bildschirm. Ein Label im Fenster reicht dann nicht allein. Vier Punkte sind hier wichtig:

  • Gesagt, nicht nur geschrieben. Die Vorstellung als KI gehört in den ersten gesprochenen Satz – zusätzlich zum sichtbaren Hinweis.
  • Je natürlicher die Stimme, desto wichtiger die Klarheit. Eine warme, menschlich klingende Stimme ist angenehm. Gerade deshalb darf sie keinen falschen Eindruck erwecken.
  • Vorsicht bei Stimmen realer Personen. Klingt der Assistent bewusst wie eine bestimmte reale Person – etwa wie der Inhaber –, kann das Thema Deepfake aus Absatz 4 berührt sein. Das sollten Sie vorher prüfen lassen.
  • Ton bleibt freiwillig. Der Ton lässt sich ein- und ausschalten, Schreiben geht immer. Wer im Großraumbüro oder in der Bahn sitzt, soll nicht zuhören müssen.

Wie ein Sprachassistent Besucher begrüßt, Fragen beantwortet und zur Anfrage führt – und warum die klassische Website dabei jederzeit erreichbar bleibt –, lesen Sie im Beitrag Die Website, die spricht.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Die meisten Probleme mit der Kennzeichnung entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus der Sorge, „KI“ könnte abschreckend wirken. Das führt zu immer denselben Fehlern:

  • 1. Der Bot gibt sich als Mensch aus. Ein Stockfoto, ein menschlicher Vorname, „Ich bin Sandra aus dem Kundenservice“, dazu eine künstliche Tipp-Animation. Spätestens bei der ersten seltsamen Antwort fliegt die Tarnung auf – und mit ihr das Vertrauen in das ganze Unternehmen.
  • 2. Der Hinweis ist versteckt. Er steht nur in der Datenschutzerklärung, im Impressum, in hellgrauer Kleinstschrift unter dem Eingabefeld oder in einem Tooltip, den niemand öffnet. Formal irgendwo vorhanden, praktisch unsichtbar.
  • 3. Der Hinweis kommt zu spät. Erst nach mehreren Antworten oder erst, wenn jemand ausdrücklich nachfragt. „Spätestens bei der ersten Interaktion“ heißt: am Anfang.
  • 4. Der Hinweis verschwindet. Er steht nur in der ersten Nachricht, scrollt weg und fehlt, wenn der Besucher später zurückkehrt.
  • 5. Weichmacher statt Klartext. „Digitaler Berater“, „virtuelles Teammitglied“, „Ihr smarter Helfer“ – alles Begriffe, die das Wort KI vermeiden und damit genau das Gegenteil von klar sind.
  • 6. Ausweichen bei der direkten Frage. „Ich bin hier, um Ihnen zu helfen!“ auf die Frage „Bist du ein Mensch?“ ist keine Antwort. Besucher merken das sofort.
  • 7. Unklare Übergaben. Ein Mensch übernimmt unbemerkt das Gespräch – oder umgekehrt: Automatisch erstellte Antworten werden mit dem Namen eines Mitarbeiters unterschrieben.

Es gibt auch den umgekehrten Fehler: die Kennzeichnung als Warnschild. „ACHTUNG: Diese Antworten werden von einer künstlichen Intelligenz erzeugt und können fehlerhaft sein“ in roter Schrift über dem Chat ist zwar eindeutig, liest sich aber wie ein Beipackzettel. Ein Hinweis soll informieren, nicht abschrecken. Der Ton macht den Unterschied: ruhig, selbstbewusst, freundlich. Welche weiteren Fehler einen Chat auf der Website zum Ärgernis machen – vom Fenster, das sofort aufspringt, bis zum Chat ohne Ausgang –, zeigt der Beitrag KI-Chatbot auf der Website: Nervt das Ihre Kunden – oder bringt es Anfragen?

Beispiel Ida: So stellt sich eine KI-Assistentin ehrlich vor

Theorie ist das eine. Diese Website arbeitet selbst mit einer KI-Assistentin, an der Sie die Prinzipien dieses Beitrags direkt ausprobieren können. Sie heißt Ida. So ist sie aufgestellt:

  • Sie sagt, was sie ist. Ida stellt sich als KI-Assistentin dieser Website vor. Name und Gesicht machen sie ansprechbar – ihre Vorstellung macht klar, dass hier kein Mensch tippt.
  • Sie lässt die Wahl, bevor das Gespräch beginnt. Wer nicht mit ihr sprechen möchte, wählt „Lieber selbst lesen“ und bekommt die vollständige klassische Website: Leistungen, Referenzen, Beiträge, Rechtstexte. Wer es sich später anders überlegt, findet den Knopf „Mit Ida sprechen“ unten rechts.
  • Ton ist freiwillig. Ida kann sprechen, muss aber nicht. Der Ton lässt sich ein- und ausschalten, Schreiben geht immer.
  • Sie ist ehrlich darüber, was passiert. Der geführte Weg mit Auswahlkarten läuft im Browser, ohne dass etwas die Seite verlässt. Erst wer eine freie Frage stellt, wird vorher um Freigabe gebeten – in dem Moment, in dem es nötig wird.
  • Sie kennt ihre Grenzen. Was verbindlich geklärt werden muss, gehört ins Erstgespräch mit Menschen. Die Anfrage landet bei unserem Team, nicht in einer Endlosschleife.

Die Kennzeichnung nimmt Ida nichts. Sie setzt die richtige Erwartung: Besucher wissen, dass sie mit einer KI sprechen, die zuhört, nachfragt und das Passende zeigt – und dass am Ende Menschen entscheiden. Auf dieser Website hat das sogar eine Farbe: Indigo steht für das, was die Website und die KI tun, Amber für die Stellen, an denen ein Mensch entscheidet – der Besucher oder wir.

Beim Kunden heißt die Assistentin natürlich anders – Aura oder wie immer es zur Marke passt. Das Prinzip bleibt gleich. Wie ein solcher Vorgang Schritt für Schritt abläuft, zeigen wir auf der Startseite unter Ihr KI-Vertriebsmitarbeiter.

Warum Offenheit Vertrauen und Anfragen bringt

Die Sorge, eine ehrliche Kennzeichnung koste Anfragen, ist verständlich. Aus verkaufspsychologischer Sicht spricht aber fast alles für das Gegenteil:

  • Vertrauen entsteht, wenn Erwartung und Erlebnis zusammenpassen. Wer weiß, dass er mit einer KI spricht, verzeiht ihr eine Grenze. Wer glaubt, mit einem Menschen zu sprechen, und dann merkt, dass es keiner ist, verzeiht gar nichts.
  • Ehrlichkeit im Kleinen belegt Ehrlichkeit im Großen. Ein Unternehmen, das schon bei der Frage „Wer spricht hier?“ offen ist, wirkt auch bei Preisen, Zeitplänen und Zusagen glaubwürdig.
  • Wahlfreiheit senkt Widerstand. Wer jederzeit zur klassischen Website wechseln kann, fühlt sich nicht gedrängt – und bleibt deshalb eher im Gespräch.
  • Bewusste Entscheidungen bringen bessere Anfragen. Wer weiß, dass er mit einer KI gesprochen hat, und am Ende trotzdem seine Kontaktdaten hinterlässt, hat sich bewusst entschieden. Im Erstgespräch gibt es kein enttäuschtes „Ach, das war gar kein Mensch?“, sondern eine vorbereitete Anfrage mit dem, was der Besucher gesagt hat.
  • Offenheit unterscheidet Sie. Solange viele Websites ihre Bots tarnen oder verstecken, fällt eine Assistentin, die selbstbewusst sagt, was sie ist, positiv auf.

Belastbare Zahlen dazu, wie stark sich eine ehrliche Kennzeichnung in Ihrer Branche auf die Anfragen auswirkt, gibt es in aller Regel nicht – allgemeine Studienwerte helfen bei Ihrer Entscheidung wenig. Was hilft, ist die Messung an der eigenen Website: Wie viele Besucher beginnen ein Gespräch, wie viele führen es bis zur Anfrage, wo steigen sie aus? So sehen Sie, ob Ihre Formulierung einlädt oder bremst – und können sie verbessern.

Was das für Sie heißt

Ob Sie bereits einen Chat auf Ihrer Website haben oder gerade einen planen: Prüfen Sie Ihre Lösung an diesen sieben Punkten.

  • 1. Sagt die Assistentin im ersten Satz, dass sie eine KI ist – gesprochen und geschrieben?
  • 2. Ist schon am Einstieg erkennbar, dass hier eine KI antwortet, bevor jemand die erste Frage stellt?
  • 3. Bleibt der Hinweis „KI-Assistentin“ während des ganzen Gesprächs sichtbar?
  • 4. Antwortet sie auf „Sind Sie ein Mensch?“ ehrlich und ohne Umweg?
  • 5. Ist klar, wann ein Mensch übernimmt oder wer die Anfrage bekommt?
  • 6. Bleiben klassische Website, Formular, Telefon und E-Mail jederzeit mit einem Klick erreichbar?
  • 7. Haben Sie die Rollenverteilung zwischen Ihnen und Ihrem Dienstleister und die Pflichten in Ihrem Fall individuell prüfen lassen?

Siebenmal Ja heißt: Ihre Besucher wissen, woran sie sind – und Sie haben die Grundlage für ein Gespräch geschaffen, das auf Vertrauen statt auf Tarnung baut. Jedes Nein ist eine Stelle, an der Sie Vertrauen verschenken.

Fazit

Die Transparenzpflicht nach Artikel 50 AI Act verlangt im Kern etwas sehr Einfaches: Menschen sollen wissen, dass sie mit einer KI sprechen – klar, rechtzeitig und verständlich. Wer seinen Chatbot oder Sprachassistenten tarnt oder den Hinweis versteckt, riskiert nicht nur Ärger, sondern vor allem das Vertrauen seiner Kunden. Wer offen damit umgeht, gewinnt: Eine KI-Assistentin, die sagt, was sie ist, zuhört, das Passende zeigt und die klassische Website jederzeit offenlässt, wirkt nicht wie ein Trick, sondern wie guter Service. Die Kennzeichnung ist damit keine lästige Pflicht, sondern ein Vertrauensbaustein im Verkaufsgespräch – vielleicht der günstigste, den Sie haben.

Genau so bauen wir bei MyRocketPage den KI-Vertriebsmitarbeiter: mit einer ehrlichen Vorstellung und einer Bühne, Ihrer Website, auf der die klassische Seite immer eine Option bleibt. Ob und wie das zu Ihrem Unternehmen passt, klären wir gern im kostenlosen Erstgespräch – über das Kontaktformular, per E-Mail an hello@myrocketpage.de oder telefonisch unter 0381 36 76 60 40. Die rechtliche Prüfung Ihres konkreten Falls ersetzt dieses Gespräch nicht – wir sagen Ihnen aber offen, welche Fragen Sie dabei klären sollten.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung auf der Website

Muss jeder Chatbot auf einer Website als KI gekennzeichnet werden?

In aller Regel ja. Artikel 50 des AI Act sieht vor, dass Menschen erfahren, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren – spätestens bei der ersten Interaktion, klar und eindeutig. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das für einen aufmerksamen, verständigen Menschen ohnehin offensichtlich ist. Darauf sollten sich Unternehmen nicht verlassen. Ob und wie die Pflicht in Ihrem konkreten Fall greift, lassen Sie am besten individuell prüfen.

Wer ist Betreiber eines KI-Chatbots im Sinne des AI Act?

Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt – also in der Regel das Unternehmen, auf dessen Website der Assistent mit Kunden spricht. Anbieter ist, wer das System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Die Rollen können sich überschneiden, etwa wenn ein Assistent unter eigener Marke betrieben wird. Die Zuordnung im Einzelfall gehört deshalb in eine individuelle Prüfung.

Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung oder im Impressum?

Für die Transparenz im Gespräch nicht. Der Besucher soll erkennen, dass er mit einer KI spricht, während er mit ihr spricht – also in der Vorstellung der Assistentin und sichtbar im Dialogfenster. Ein Hinweis, der nur in den Rechtstexten steht, ist für den Besucher im entscheidenden Moment praktisch unsichtbar. Datenschutzerklärung und Impressum bleiben trotzdem Pflicht und sollten den Assistenten ebenfalls beschreiben.

Wie formuliere ich den KI-Hinweis, ohne Besucher abzuschrecken?

Ruhig, selbstbewusst und freundlich – als Vorstellung, nicht als Warnung. Ein Satz wie „Hallo, ich bin Ida, die KI-Assistentin dieser Website. Ich helfe Ihnen, das Passende zu finden – und wenn Sie lieber selbst lesen, geht das jederzeit“ ist klar und einladend zugleich. Vermeiden Sie verschleiernde Begriffe wie „digitaler Berater“ ebenso wie rote Warnschilder. Ob Ihre Formulierung einlädt, zeigt die Messung an der eigenen Website.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Sprachassistenten?

Ja, die Grundidee gilt unabhängig davon, ob getippt oder gesprochen wird. Bei Sprachassistenten sollte die Vorstellung als KI im ersten gesprochenen Satz erfolgen, weil Zuhörer nicht unbedingt auf den Bildschirm schauen. Klingt die Stimme bewusst wie eine bestimmte reale Person, können zusätzliche Offenlegungspflichten für sogenannte Deepfakes berührt sein. Das sollten Sie vor dem Einsatz individuell prüfen lassen.