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Leistung · Websites & Anwendungen

Barrierefrei heißt:
für alle benutzbar.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit Juni 2025 viele Anbieter von Online-Diensten, ihre Websites und Shops zugänglich zu machen. Für öffentliche Stellen gilt das schon länger. Wir klären, ob und was für Sie gilt — und bauen Seiten, die Menschen mit Einschränkungen nutzen können und alle anderen lieber.

Worum es geht

Eine Pflicht, die sich lohnt.

Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Einschränkung beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen. Dazu kommen alle, die mit dem Handy in der Sonne stehen, mit einer Hand tippen oder einfach älter werden. Eine barrierefreie Website erreicht sie alle — und ist nebenbei schneller, klarer strukturiert und besser für Suchmaschinen lesbar.

Das BFSG macht daraus für viele Anbieter eine Pflicht: Wer Verträge online anbahnt oder abschließt — Shops, Buchungen, Terminvereinbarungen, Kundenkonten — muss die Anforderungen erfüllen, mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen. Wir prüfen, was für Sie gilt, ohne Panik und ohne Verkaufsdruck, und setzen um, was nötig ist.

Aus der Praxis

Eine Rampe nutzt allen.

Barrierefreiheit wird oft als Pflicht für wenige gesehen. Tatsächlich profitieren alle: der Kunde mit dem Handy in der Sonne, die Kundin mit einer Hand am Kinderwagen, der Geschäftsführer mit der Lesebrille im Auto. Eine zugängliche Website ist schlicht eine bessere Website — das Gesetz ist nur der Anlass.

Barrierefreie Websites (BFSG) — Eine Rampe nutzt allen

Was Sie bekommen

Was Barrierefreiheit konkret bedeutet.

Prüfung der Pflicht

Gilt das BFSG für Ihr Angebot? Welche Ausnahmen greifen? Welche Frist? Eine klare Einschätzung — die rechtliche Bewertung im Zweifel mit Ihrem Anwalt.

Audit der bestehenden Seite

Prüfung gegen die WCAG-Kriterien: Kontraste, Tastaturbedienung, Bildschirmleser, Formulare, Bewegung, Struktur. Mit Befundliste nach Schwere.

Umsetzung

Behebung der Befunde — von Alternativtexten über Kontraste bis zur Tastatur-Navigation und verständlichen Fehlermeldungen. Bei Neubauten von Anfang an eingebaut.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die vorgeschriebene Erklärung mit Stand, Ausnahmen und Kontaktweg — verständlich formuliert und verlinkt, wo sie hingehört.

Verständliche Sprache

Barrierefreiheit ist auch eine Textfrage: klare Sätze, Zwischenüberschriften, keine Fachwörter ohne Erklärung. Das hilft allen Lesern.

Prüfung mit echten Werkzeugen

Wir testen mit Bildschirmlesern und Tastatur, nicht nur mit automatischen Prüfern — die finden nur einen Teil der Barrieren.

So gehen wir vor

Von der Einschätzung zur zugänglichen Seite.

  1. Einschätzung

    Gilt das Gesetz für Sie, was wäre zu tun, wie groß ist der Aufwand? Ein kurzes Gespräch und ein Blick auf die Seite.

    60 Minuten, kostenlos
  2. Audit

    Prüfung der bestehenden Website gegen die Kriterien, Befundliste mit Schwere und Aufwand je Punkt.

    ca. 1 Woche
  3. Umsetzung

    Behebung der Befunde in der Reihenfolge ihrer Schwere — oder, wenn die Seite ohnehin alt ist, Neubau mit Barrierefreiheit von Anfang an.

    2–6 Wochen
  4. Erklärung & laufende Prüfung

    Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht; neue Inhalte und Änderungen werden weiter geprüft, damit die Seite zugänglich bleibt.

    laufend

Für wen das passt

Für Anbieter, die es müssen — und für alle, die es wollen.

  • Onlineshops und Anbieter mit Buchung, Terminvereinbarung oder Kundenkonto
  • Öffentliche Stellen, Verbände und Träger mit Verpflichtung nach Landesrecht
  • Praxen, Pflegeeinrichtungen und Dienstleister, deren Kunden älter oder eingeschränkt sind
  • Unternehmen, die Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal ernst nehmen

Websites & Anwendungen

Was oft dazugehört.

Onlineshop erstellen

Ein Shop, der verkauft statt nur auszustellen: Sortiment und Kaufweg aus Kundensicht, saubere Technik, Anbindung an Warenwirtschaft und Zahlung — und nach dem Start die laufende Verbesserung.

Mehr zu Onlineshop erstellen →

KI-Management-System für Websites

Eine Website ist nicht fertig, wenn sie online geht. Ein KI-gestütztes System wertet Besucher aus, schlägt Verbesserungen vor, schreibt neue Inhalte in Ihrem Ton und hält die Seite lebendig — Sie geben frei.

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Recruiting-Website

Eine Karriereseite, die Bewerbungen bringt: ehrliche Einblicke, echte Menschen, Stellen ohne Floskeln und ein Bewerbungsweg in zwei Minuten — vom Handy aus, ohne Anschreiben.

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Landingpages & Kampagnenseiten

Eine Seite, ein Angebot, ein Ziel: Landingpages, auf denen Kampagnen landen und aus Klicks Anfragen werden — ohne Navigation, ohne Ablenkung, mit Messung ab dem ersten Tag.

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App-Entwicklung & individuelle Anwendungen

Wenn Standardsoftware nicht passt: Web-Anwendungen, Kundenportale, interne Werkzeuge und Apps — gebaut auf das, was Ihr Betrieb wirklich braucht, mit Schnittstellen zu dem, was schon da ist.

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Betreuung, Hosting & Wartung

Damit die Website bleibt, was sie am Livegang war: Hosting in Deutschland, Updates, Sicherheit, Backups, Überwachung — und ein Ansprechpartner, der sich meldet, bevor Sie es merken.

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SEO & Sichtbarkeit (inkl. KI-Suche)

Gefunden werden — in der Google-Suche und in den Antworten von KI-Assistenten. Technik, Inhalte, lokale Sichtbarkeit und laufende Auswertung, ohne Tricks und ohne Versprechen von Platz 1.

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Alle Leistungen: Websites & Anwendungen

Wofür das gut ist

Zugänglichkeit bringt Kunden.

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Neukundengewinnung

Jede Barriere kostet Anfragen — von Menschen mit Einschränkung genauso wie von allen, die es eilig haben. Barrierefreiheit ist Verkaufspsychologie für alle.

Mehr erfahren →

Gilt das BFSG für Ihre Website?

Wir klären das in einem kurzen Gespräch — ehrlich, auch wenn die Antwort „nein“ lautet.

Erstgespräch vereinbaren

Häufige Fragen

Was Sie wissen wollen, bevor Sie anrufen.

Für wen gilt das BFSG?

Für Anbieter von Online-Diensten an Verbraucher, die Verträge anbahnen oder abschließen — Shops, Buchungssysteme, Terminvereinbarungen, Kundenkonten — mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen unter zehn Beschäftigten und zwei Millionen Euro Umsatz. Rein informierende Seiten ohne solche Funktionen sind meist nicht betroffen. Im Zweifel klärt das Ihr Anwalt; wir liefern die technische Einschätzung.

Was passiert, wenn wir nichts tun?

Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserung verlangen und Bußgelder verhängen; Verbände können abmahnen. Wichtiger als die Strafe ist aber, dass Sie einen Teil Ihrer Kunden aussperren.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?

Nein. Solche Werkzeuge legen sich über die Seite, beheben die Barrieren aber nicht — und werden von Betroffenen und Prüfstellen kritisch gesehen. Barrierefreiheit entsteht im Code und in den Inhalten.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Ein Audit eine Woche, die Umsetzung je nach Befund zwei bis sechs Wochen. Bei einem Neubau ist Barrierefreiheit Teil des Projekts und kostet keine zusätzliche Zeit.

Sprechen wir über Ihr Ziel.

Erzählen Sie uns, wo Sie hinwollen — wir sagen Ihnen ehrlich, was es braucht und was nicht. Unverbindlich, ohne Verkaufsdruck.

Ihr direkter Draht

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden.

Worum geht es?